AGB´s Romantischer Weihnachtsmarkt

Romantischer Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis Regensburg

AGB Romantischer Weihnachtsmarkt

Bitte beachten Sie!

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden nachfolgende Vertragsbedingungen des Veranstalters anerkannt:

Allgemeine Hinweise

  • Das gesamte Gelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  • Stichprobenartig werden Taschenkontrollen durchgeführt.
  • An den Glühweinständen ist nur Barzahlung möglich.
  • An den Eintrittskassen ist Barzahlung, sowie EC- und Kreditkartenzahlung möglich.
  • Bitte prüfen Sie sofort Ihr Wechselgeld, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  • Es werden keine Vergünstigungen auf bereits rabattierte und reduzierte Eintrittskarten gewährt.
  • Keine Geldscheinannahme über 100 € an den Eintrittskassen und Glühweinständen.
  • Es erfolgt an den Kassen kein Rücktausch von Eintrittskarten.
    Es erfolgt an den Kassen kein Rücktausch von Thurn und Taxis Talern.
  • Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Vertragsbedingungen beim Erwerb von Eintrittskarten

  1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb einer Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber, dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  2. Der Erwerb von Eintrittskarten zum alleinigen Zweck des Weiterverkaufs ist untersagt.
  3. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren beziehungsweise einen Geländeverweis auszusprechen (z. B. bei erheblicher Trunkenheit, Aggressivität etc.). Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, von seinem Hausrecht auch ohne Angaben von Gründen Gebrauch zu machen.
  4. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte (z. B. bei Ausfall einzelner Programmpunkte).
  5. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Zugang zu den einzelnen Veranstaltungsorten (z. B. wegen Überfüllung).
  6. Tagestickets verlieren beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Ein Widerrufsrecht für sämtliche Eintrittskarten, die über ticket.io erworben wurden, besteht gemäß §312g BGB Absatz 2 nicht.
  7. Der Veranstalter behält sich vor, bei kritischen Witterungssituationen, die geeignet sind, Gefahren für Leib und Leben der Besucher hervorzurufen, Teilbereiche des Marktes oder auch den gesamten Markt selbst noch während des laufenden Betriebs zu schließen. Eine Erstattung des Eintrittsgelds ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

 

Haftungsausschluss und –begrenzung

  1. Haftung:
  2. a) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet er bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
  3. b) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist seine verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
  4. c) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahme davon) gilt für die Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
  5. d) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt Ziffer 4 entsprechend.
  6. e) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des Veranstalters wirkt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. f) Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.
  8. g) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  9. h) Eltern haften für ihre Kinder.
  10. i) Durch Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmt der/die Besucher/in unwiderruflich zu, dass während des Weihnachtsmarktbesuches Foto-, Bild-, Video- und Tonaufnahmen von ihm/ihr gemacht werden dürfen. Diese Aufnahmen dürfen durch den Veranstalter, dessen Beauftragten und dessen Vertragspartner unentgeltlich für Werbe-, Berichterstattungs- und Sponsoring-Zwecke in allen Medien genutzt werden.

 

Sicherheitsbestimmungen und Hinweise auf Gefahrenstellen

  1. Auf dem Veranstaltungsgelände befinden sich offene Feuerstellen, Feuertonnen und sog. „Schwedenöfen“. Der Aufenthalt in ihrer unmittelbaren Nähe birgt Gefahren für Verbrennungen an Körper und Kleidung und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

  1. Die sog. „Verweilhütten“ bzw. „Blockhäuser“ werden mit Holzöfen beheizt. Dabei kommt es an Brenner- und Rauchgasrohren u.U. zu starker Hitzeabstrahlung. Der Aufenthalt in ihrer unmittelbaren Nähe birgt Gefahren für Verbrennungen an Körper und Kleidung und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

  1. An den Ständen und Hütten der Aktionshandwerker und Schausteller kann es bei der Bearbeitung von Werkstücken zu Emissionen von Werkstoffteilen kommen. Dadurch sind Verletzungsgefahren nicht auszuschließen. Der Aufenthalt an diesen Ständen und Hütten oder in ihrer unmittelbaren Nähe erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  1. Die weitgehende Verwendung von sog. „natürlichen Lichtquellen“ ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Romantischer Weihnachtsmarkt“. Dadurch kann es auf dem Veranstaltungsgelände zu partiellen Ausleuchtungseinschränkungen und damit verbundenen Stolpergefahren kommen. Der Besucher hat deshalb besondere Vorsicht walten zu lassen. Der Besuch auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt generell auf eigene Gefahr.

 

  1. Das Gelände des Romantischen Weihnachtsmarktes befindet sich zu erhebliche Teilen in einem streng geschützten Naturdenkmal. Damit verbunden ist das behördliche Verbot vom Ausbringen bestimmter Auftaumittel bei Glatteis und Schnee (z.B. Streusalz). Dadurch ist nur ein sehr eingeschränkter Winterdienst möglich und eine erhöhte Rutsch-und Sturzgefahr durch winterliche Witterungseinflüsse wie z.B. Schnee und Glatteis nicht auszuschließen. Hier ist erhöhte Vorsicht seitens der Besucher geboten. Der Besuch auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt generell auf eigene Gefahr.

 

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Zudem behält sich der Veranstalter Änderungen von Angebot und Preisen vor.

 

  1. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr für mögliche Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Die Teilnahme an Musikveranstaltungen erfolgt generell auf eigene Gefahr.

 

Regelungen für Besucher und Jugendliche

  1. Das Mitbringen von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sicherheitspersonals gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen.

 

  1. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern sowie Waffen, Messern und sog. gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, gegebenenfalls eine Leibesvisitation vorzunehmen, auch mit Hilfe von Hand-Metalldetektoren. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, von seinem Hausrecht auch ohne Angaben von Gründen Gebrauch zu machen.

 

  1. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem gesamten Marktgelände untersagt.

 

  1. Das Verteilen von Hand- und Werbezetteln sowie Werbung für Verbände, Gruppierungen, politische Organisationen und Sekten ist verboten.

 

  1. Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung bis 0.00 Uhr verlassen.

 

  1. Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen die Veranstaltung bis 22.00 Uhr verlassen.

 

  1. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von alkoholischen Getränken strengstens verboten.

 

  1. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Wein und Bier in verantwortungsvollem Maße verzehren. Der Genuss von branntweinhaltigen Getränken ist nicht gestattet.  Das Personal ist angewiesen und berechtigt eine Ausweiskontrolle durchzuführen. Das Vorweisen von gefälschten Ausweisdokumenten wird zur Anzeige gebracht.

Sonderbereiche für Familien und Kinder

  1. Im Kinderzauberwald ist den Sicherheitsbestimmungen und den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder.

 

  1. Der Veranstalter behält sich vor, die Öffnungszeiten im Kinderzauberwald den Wetterverhältnissen anzupassen.

 

Sonstige Bestimmungen

  1. Auf dem gesamten Gelände ist der Konsum von Cannabis und anderweitigen Drogen untersagt.